elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen. Bitte bringen Sie ihre Karte bei jedem Praxisbesuch mit, wir können ohne Karte keine Leistungen zu Lasten Ihre Krankenkasse erbringen.